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Politik & Geschichte
Wozu braucht der Staat seine Staatssekretäre?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Der Titel Staatssekretär stammt noch aus dem Deutschen Reich: Von 1871 bis 1918 gab es weder Ministerien noch Minister, sondern Ämter, deren Leiter Staatssekretäre hießen. Sie waren an die Weisungen des Kanzlers gebunden. Seit der Weimarer Republik aber gibt es Minister – und diesen sind Staatssekretäre zur Seite gestellt. Dabei wird unterschieden zwischen den „verbeamteten“ (den sogenannten „politischen“) und den parlamentarischen Staatssekretären. Auch noch eine andere sprachliche Feinheit unterstreicht den Unterschied: Die politischen Beamten sind Staatssekretäre im Ministerium, bei den parlamentarischen heißt es korrekt: Staatssekretäre beim Ministerium.
Worin aber unterscheiden sich die Aufgaben? Die verbeamteten Staatssekretäre sind zugleich oberste Chefs der Ministerialbehörde oder ihrer Stabsstelle und können ihren Ressortchef im Kabinett vertreten. Die parlamentarischen Staatssekretäre sind keine Beamten, sondern gewählte Abgeordnete des Bundestags. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Parlament und Regierung, beraten ihre Minister und können sie in Bundestag, Bundesrat und Ausschüssen vertreten. Sie werden in jeder Legislaturperiode neu gewählt. Anders ihre politischen „Kollegen“: Als Beamten hängt ihre Amtsdauer nicht von der des jeweiligen Ministers ab, manche wechseln auch den Chef oder das Ressort. Sie können als Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Derzeit hat die Bundesregierung 19 politische und 21 parlamentarische Staatssekretäre. (Manche der 13 Ministerien haben also mehrere.) Übrigens ist der Job des parlamentarischen Staatssekretärs lukrativ: Neben der Abgeordnetendiät (derzeit: 7668 €) haben die Politiker Anspruch auf ein zusätzliches Gehalt von 11303 € sowie eine extra Aufwandsentschädigung. Anders als ihre verbeamteten Kollegen können sie aber entlassen werden. Diese wiederum werden nach dem Besoldungstarif Bund entlohnt. (crs)
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