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Kultur & Gesellschaft

Wieso darf man Radarkontrollen melden?

Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Wieso darf man Radarkontrollen melden?Wieso darf man Radarkontrollen melden?
iStockphoto

Sie heißen „Flitzer-Blitzer“ oder „Straßenchecker“ und sind fester Bestandteil des Radio-Programms – Radiomeldungen, in denen vor bestimmten Straßen und Kreuzungen gewarnt wird, an denen die Polizei aktuell den Verkehr kontrolliert, sprich: blitzt.

Ein Zustand, an dem sich trotz gelegentlichen Grummelns von Polizei und Justiz so schnell nichts ändern wird, denn es gibt bereits eine Reihe von Gerichtsbeschlüssen, die stets zugunsten der Sender ausfielen.

Zuletzt begründeten im Jahr 2004 die Richter des Verwaltungsgerichts des Saarlands, dass die Radiodurchsagen lediglich als „allgemeiner Appell an die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen“ zu verstehen seien. Keinen Spaß verstehen Gerichte jedoch bei Radarfallen-Warnern an Ort und Stelle. So ist es zum Beispiel strikt untersagt, mit Warnschildern auf einen Blitzer aufmerksam zu machen. Ebenfalls untersagt ist es, entgegenkommende Autofahrer per Lichthupe zu warnen, dieses Signal ist akuten Gefahren vorbehalten.

Ein Signal wollte offenbar auch das Schweizer Bundesamt für Straßen setzen, als es – im Gegensatz zu Deutschland – vor zwei Jahren ein ausdrückliches Verbot von Navigationsgeräten mit integrierter Blitzer-Datenbank aussprach. Darüber hinaus ist es dort seit Herbst 2008 mehr als zwei Dutzend Lokalradios verboten, aktuelle Blitzerwarnungen in der Sendung durchzugeben.

Fragt Markus Kuchlmeier, E-Mail

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