Ich bin bereit überall hinzugehen, wenn es nur vorwärts ist.
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Kultur & Gesellschaft
Wie viel Erste Hilfe muss man leisten?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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In Deutschland ist jeder bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not zur Hilfe verpflichtet – sofern dies erforderlich und zumutbar ist.
Wer sich drückt oder wegsieht, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, und dafür drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe (Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs). Ähnlich auch die Rechtslage in Österreich und der Schweiz. Was aber „erforderlich“ und was „zumutbar“ ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte.
So hängt es von der konkreten Notsituation ab, ob Hilfe erforderlich ist: Wenn zum Beispiel sichergestellt ist, dass ein Verletzter von anderen versorgt wird, ist keine Hilfe erforderlich. Auch wenn die Hilfe aussichtslos ist, muss niemand mehr zur Tat schreiten. Sehr viel unklarer ist, welche Art von Hilfe zumutbar ist. Reicht der Anruf bei der Notrufzentrale oder muss man einen Bewusstlosen auch beatmen können?
Hier gilt: Die persönlich bestmögliche Hilfe soll geleistet werden – ohne das eigene Leben zu gefährden oder andere wichtige Pflichten zu verletzen. Von einem Arzt wird deshalb mehr Erste Hilfe erwartet als von einem medizinischen Laien, von einem Nüchternen mehr als von einem Betrunkenen.
Und: „Wer an einem Kurs teilgenommen hat – und das ist jeder Führerscheinanwärter –, hat natürlich eine größere Verpflichtung zur Hilfeleistung als jemand, der noch keinen Kurs besucht hat“, so Peter Sefrin von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands. So ist theoretisch jedem Führerscheinbesitzer in Deutschland zuzumuten, die „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ zu beherrschen, also Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Schockbekämpfung und die stabile Seitenlage.























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