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Kultur & Gesellschaft
Wie lange ist lebenslang?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Wer seinen Nächsten in Deutschland „aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam“ um die Ecke bringt, kann nur mit einer Strafe rechnen: der lebenslangen Haft.
Paragraf 211 des Strafgesetzbuches lässt unseren Gerichten dabei nicht den geringsten Spielraum – trotzdem kehren die Täter nach durchschnittlich 20 Jahren völlig legal in die Freiheit zurück. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich mit der Würde des Menschen erklären, die das Bundesverfassungsgericht 1977 durch eine tatsächlich lebenslange Haftstrafe verletzt sieht.
Ein Rechtsstaat muss demnach nicht nur die Gesellschaft vor den Tätern schützen, sondern seinen Bürgern nach einer angemessenen Frist auch die Resozialisierung ermöglichen. Deshalb dauert eine lebenslange Strafe in Deutschland effektiv „nur“ 15 Jahre – danach können Verurteilte auf Bewährung entlassen werden. Allerdings muss ein Sachverständiger vorher zu der Überzeugung kommen, dass der Delinquent für seine Mitmenschen keine unzumutbare Gefahr darstellt.
Fiel ein Täter durch besonders sadistisches oder grausames Verhalten auf, wird bei der Urteilsverkündung häufig die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. In diesem Fall dauert die Rückkehr in die Freiheit grundsätzlich länger, 23 bis 25 Jahre sind durchaus möglich. Aber das hängt letztlich von der Prognose ab: So saß der frühere RAF-Terrorist Rolf Heißler trotz seiner besonderen Schwere der Schuld nur 20 Jahre.
Einen völlig anderen Weg geht indes das US-Strafrecht: Wer in Amerika von einem Bundesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wird, bleibt grundsätzlich bis zu seinem Tod hinter Gittern – nur der Präsident hat in diesem Fall das Recht, eine Begnadigung auszusprechen.

























