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Wem gehört das Weltall?

Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Wem gehört das Weltall?Wem gehört das Weltall?

Die Apollo-17-Mission setzte Zeichen – und Eugene Cernan die US-Flagge in den Mondstaub.

Klare Sache, behauptet der Amerikaner Dennis Hope, einst Autoverkäufer, heute Millionär: Mir! Hope hatte 1980 die clevere Idee, die gesamte Galaxie inklusive aller Sterne und Planeten – außer der Erde – zu seinem Besitz zu erklären. Er marschierte einfach zum Grundstücksamt in San Francisco und meldete seinen Anspruch an. Ein altes Gesetz aus der Pionierzeit der USA, der Homestead Act, erlaubt es nämlich US-Bürgern, herrenloses Land als Eigentum zu deklarieren. Erhebt acht Jahre lang niemand Einspruch, gehört einem das Grundstück.

Hope informierte damals sogar die Regierungen der USA und der Sowjetunion sowie die Vereinten Nationen von seinem Schritt. Niemand meldete sich. Und so gründete er die Firma »Lunar Embassy« (www.lunarembassy.com), über die er fortan fußballfeldgroße Grundstücke auf dem Mond an jeden verscherbelte, der bereit war, dafür ein paar Dollars zu berappen (rund hundert Millionen Hektar Mondfläche ist er bereits losgeworden!). Dafür erhält man eine »Besitzurkunde«. Seither gibt es viele Trittbrettfahrer: Firmen, die bei Hope Grundstücke erwerben und weiterverkaufen sowie Privatpersonen, die aufgrund irgendwelcher zwielichtiger Verträge ebenfalls meinen, Mond oder Planeten gehörten ihnen.

Streng genommen aber gilt Hopes Anspruch nur nach US-Recht. Und überhaupt: Kämen er oder einer seiner Kunden damit vor Gericht durch? »Er würde den Prozess ziemlich sicher verlieren«, prophezeit Jürgen Cloppenburg vom Institut für Luft- und Weltraumrecht in Köln. Der internationale Raumfahrtvertrag von 1967, Artikel 2, besagt, dass keine Nation sich irgendeinen Himmelskörper aneignen darf. Artikel 6 ergänzt, dass die Vertragsstaaten auch für nichtstaatliche Aktivitäten im Weltraum verantwortlich sind, also die USA für Hope. Doch sie lassen ihn gewähren, so lange er die Raumfahrt nicht behindert. Schließlich zahlt er mit seiner florierenden Firma Steuern.

Kann man einen Stern verschenken?

Auch Sterne kann man »kaufen« und nach sich »benennen lassen«, aber wie bei Mond- oder Marsgrundstücken gehören sie einem nicht wirklich. Der Internationale Weltraumvertrag verbietet Besitzansprüche im All. Das alleinige Recht, Himmelskörpern Namen zu geben, hat die International Astronomical Union, die weltumfassende Vereinigung der professionellen Astronomen. Darum nennen seriöse Anbieter das Angebot auch »Patenschaften«. Viele Volkssternwarten, Planetarien und astronomische Vereine vermitteln sie: Dem Paten wird ein am Himmel sichtbarer Stern gewidmet, und er erhält in der Regel ein Zertifikat sowie eine Sternenkarte, auf der seine Neuerwerbung verzeichnet ist. So gibt es zum Beispiel bei der Volkssternwarte Würzburg einen mit bloßem Auge sichtbaren Stern für 50 Euro, einen mit dem Fernglas sichtbaren bereits für 25 Euro. Das führt natürlich dazu, dass sich die Angebote
verschiedener Anbieter überschneiden und manche Sterne mehrfach vergeben werden. Das sehen die meisten aber nicht als Problem, weil die Patenschaft den Sinn einer Spende erfüllt, mit der die Sternwarten ihre Teleskope und Computer finanzieren, um zur astronomischen Volksbildung beizutragen. Doch Vorsicht: Es gibt auch Geschäftemacher, die sich mit solchen Patenschaften die eigenen Taschen füllen.

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