Eine Theorie, die nicht praktisch im Leben Anwendung finden kann, ist wertlose Gedankenakrobatik.
Die 10 großen Mysterien unserer Existenz
Der perfekte Mord ist Geschichte
Papiergeld - Das Risiko des schönen Scheins
Ausgabe
06/2012
Ausgabe
06/2012
Ausgabe
01/2011
Ausgabe
04/2011
Verlangen die Frauen heute zu viel?
Gibt es bald ein Medikament gegen das Altern?
Wann wird eine Psycho-Krise zum Trauma?
Ausgabe
05/2012
Ausgabe
02/2012
Ausgabe
02/2012
Ausgabe
01/2012
Ausgabe
05/2012
Ausgabe
03/2012
Ausgabe
03/2012
92 qualitativ hochwertige Sudokus – für Anfänger, Fortgeschrittene, Experten und Champions
Zu gewinnen: drei Qualitäts-Kochtopf-Sets!
Ausgabe
03/2012
Noch mehr Rätselspaß:
P.M. Logicals bringt Ihre grauen Zellen auf Hochtouren. Mit 45 anspruchsvollen Logik-Puzzles
Ausgabe
01/2011
Geschichte & Politik
Welche Rechte haben die Häftlinge bei U-Haft?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
Hier geht's zum aktuellen Heft »
U-Haft bedeutet Freiheitsentzug ohne Verurteilung. Bei Freispruch erhält der Häftling elf Euro Entschädigung pro Tag, wovon er bis zu sieben Euro für das erhaltene Essen und die Unterkunft zahlen muss. Künftig sollen es 25 Euro sein.
„Alles Stückwerk!“ schimpfte Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) über die alten Regelungen für die Untersuchungshaft, als sie Ende letzten Jahres zusammen mit ihren Ministerkollegen der Bundesländer die neuen Gesetzesentwürfe für die Rechte von U-Häftlingen vorstellte. Die waren wegen der Föderalismusreform von 2006 notwendig geworden, nachdem zuvor jedes Bundesland selbst entscheiden konnte, wie es mit seinen Untersuchungshäftlingen umgehen wollte.
13.000 Menschen sitzen derzeit in bundesdeutschen Untersuchungsgefängnissen und warten dort auf den Beginn ihrer Prozesse. Voraussetzung für die Inhaftierung: Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr bei dringendem Tatverdacht. Bislang galten für ihre Rechte und Pflichten nur einige Generalklauseln der Strafprozessordnung, die in den Bundesländern sehr unterschiedlich angewandt wurden. Künftig gilt für alle:
➝ Die U-Haft soll höchstens sechs Monate dauern und auf keinen Fall die Dauer eines zu erwartenden Strafmaßes überschreiten.
➝ Die Inhaftierten und ihre Anwälte erhalten Einsicht in Ermittlungsakten, die der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung dienen.
➝ Die Häftlinge sind nicht verpflichtet, Anstaltskleidung zu tragen.
➝ Sie haben das Recht auf Annehmlichkeiten auf eigene Kosten (zum Beispiel bestimmtes Essen).
➝ Die Besuchszeiten werden von einer auf zwei Stunden monatlich verlängert.
➝ Beschränkungen, die über den Freiheitsentzug hinausgehen (wie Trennung von anderen Gefangenen, die derselben Tat verdächtig sind; Überwachung der Außenkontakte) dürfen nicht mehr standardmäßig verhängt werden, sondern müssen von Fall zu Fall vom Gericht verordnet werden.
➝ Die Gefangenen haben Anspruch auf eine Einzelzelle.
➝ Sie müssen spätestens einen Tag nach der Inhaftierung einem Haftrichter vorgeführt werden.
➝ Sie müssen sofort bei der Verhaftung schriftlich über ihre Rechte (z. B. Aussageverweigerung) aufgeklärt werden, und nicht erst bei der ersten Vernehmung.
➝ Sie dürfen in der Haft arbeiten und müssen dafür bezahlt werden.
Die Mehrkosten, die die Neuregelungen verursachen könnten, sind für fünf Bundesländer der Anlass, sich nicht daran zu beteiligen. Die neuen Gesetze werden 2010 in Kraft treten.

























