Wer ein amerikanisches Publikum für sich gewinnen will, auch als Politiker, muß es vor allem zum Lachen bringen.
Ausgabe
06/2013
Cäsar und Augustus
Deutschland 1913: Der letzte Sommer im Frieden
Brief, Telefon & Co: Als die Wörter fliegen lernten
Ausgabe
06/2013
Wie gefährlich sind die Geheimbünde von heute?
Wo finde ich meinen Genpartner?
Gibt es noch Länder ohne Internet?
Ausgabe
05/2013
Ausgabe
02/2013
Ausgabe
02/2013
Ausgabe
05/2013
Ausgabe
02/2013
Ausgabe
02/2013
113 qualitativ hochwertige Sudokus – für Anfänger, Fortgeschrittene, Experten und Champions
Zu gewinnen: drei E-Book-Reader!
Ausgabe
02/2013
Noch mehr Rätselspaß:
P.M. Logicals bringt Ihre grauen Zellen auf Hochtouren. Mit 44 anspruchsvollen Logik-Puzzles
Ausgabe
02/2013
Kultur & Gesellschaft
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
Hier geht's zum aktuellen Heft »
Mit »Entlassung« bezeichnet man in Deutschland nichts anderes als das tatsächliche Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb – ähnlich einem Häftling, der entlassen wird und das Gefängnis verlässt.
Die Kündigung hingegen ist der eigentliche Rechtsbegriff. Er steht für den „förmlichen Akt“, der zur Entlassung – also zur Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses – führt. Förmlicher Akt heißt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erstaunlich ist, dass der Grund für eine Kündigung im Schreiben nicht angeführt werden muss. Völlig willkürlich kann sie natürlich trotzdem nicht erfolgen (siehe unten).
Fristlose Kündigungen sind nur in schwerwiegenden Fällen möglich, etwa wenn etwa der Verdacht auf Spionage vorliegt. In Österreich wird eine fristlose Kündigung auch Entlassung genannt. Nachteil einer solchen Kündigung: Der geschasste Mitarbeiter bekommt nicht sofort Arbeitslosengeld, sondern ist für eine bestimme Zeit gesperrt. Außerdem gibt es dann keine Abfindung.
Faustregel für eine Abfindung: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Da die Abfindung gesetzlich nicht festgeschrieben ist, sieht es damit aber auch nach einer normalen Kündigung nicht gerade rosig aus. „Von allen Arbeitnehmern, denen gekündigt wird, erhalten nur etwa zehn Prozent eine Abfindung“, sagt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin.
Drei Gründe
Der Anlass für eine Kündigung muss entweder betriebsbe-dingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.
➝ Betriebsbedingt: Das Unternehmen steckt in derart großen finanziellen Schwierigkeiten, dass es keinen Bedarf mehr hat, den Arbeitnehmer zu beschäftigen.
➝ Verhaltensbedingt: Der Arbeitnehmer macht durch sein Verhalten eine weitere Zusammenarbeit unmöglich. Beispiel: Er erscheint immer wieder zu spät am Arbeitsplatz.
➝ Personenbedingt: Einem Arbeitnehmer kann auch gekündigt werden, wenn er so lange krank ist, dass der Ausfall dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann.























Kommentar hinzufügen