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Was dürfen wir – und was nicht?

Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Was dürfen wir – und was nicht?Was dürfen wir – und was nicht?

Im Namen von Gesundheit und Umwelt wird zurzeit fleißig an neuen Verboten gearbeitet. Rauchen, Trinken, Spielen, Fliegen – überall sollen unsere Freiheiten eingeschränkt werden. Manches hat einen ganz vernünftigen Hintergrund, anderes allerdings ... doch urteilen Sie selber.

Die Zigarette zum Dreigängemenü. Verboten oder nicht?

Kommt ganz drauf an, denn Gaststättenrecht ist Ländersache. Eines steht jedenfalls fest: Die Ministerpräsidenten haben sich darauf verständigt, dass sie Rauchen nicht gut finden. Sie wollen es deshalb in Kneipen, Restaurants und Diskotheken generell verbieten und nur noch in speziell deklarierten Nebenräumen gestatten. Zurzeit werden gerade entsprechende Gesetze in den Ländern verabschiedet, die spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen.

Doch der Teufel steckt wie immer im Detail: Denn während einige Länder wie Berlin oder Brandenburg eine harte Linie fahren wollen und am liebsten auch das Bedienen in den verrauchten Nebenräumen verbieten würden – was aber wieder eine Sache des Bundes wäre! –, wollen Niedersachsen oder Saarländer das Rauchen selbst dort noch gestatten, wo es nicht genug Platz für eine »Raucherzelle« gibt, in kleinen Eckkneipen zum Beispiel. Je nach landsmannschaftlicher Prägung wird es außerdem noch weitere Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie geben: In bayerischen Bierzelten darf weiter gepafft werden und in hessischen Lokalen mit Wasserpfeifen wahrscheinlich auch.

Einfacher sind da die anderen Rauchverbots-Orte im Gedächtnis zu behalten: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in Taxis) und Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Behörden gilt ab September ein striktes Rauchverbot. Und für den Gastro-Bereich gilt: Auf der sicheren Seite ist man künftig als Raucher in Deutschland am ehesten, wenn man im Nebenzimmer einer Selbstbedienungs-Eckkneipe ein Zelt aufschlägt und eine Wasserpfeife raucht.

Ballern am PC. Bald ein Tabu?

Wenn von »Killerspielen« gesprochen wird, dann meist im Nachgang eines Amoklaufs, wie z. B. dem des 18-jährigen Bastian B., der im vergangenen Jahr mit Gewehren und Rohrbomben in seine ehemalige Schule stürmte und wahllos um sich schoss. Bastian B. hatte wie schon sechs Jahre vor ihm der Amokläufer von Erfurt, Robert Steinhäuser, ebenfalls Computerspiele gespielt, in denen Menschen oder andere Gegner aus dem Weg geräumt werden müssen, sogenannte Egoshooter.

Die virtuelle Gewalt in Spielen wie »Counterstrike« oder »Resident Evil« könnte im Zusammenhang stehen mit den ausgelebten Gewaltfantasien der Jugendlichen – so eine häufig geäußerte Vermutung in der öffentlichen Diskussion. Für manche Politiker Grund genug, nach einem Amoklauf schärfere Gesetze zu fordern. So geschehen nach Erfurt, so auch im Fall jenes Bastian B.

Das Bundesland Bayern möchte deshalb jetzt das bundesdeutsche Strafgesetzbuch um den Paragraphen 131a »Virtuelle Killerspiele« ergänzen. Er bedroht all jene mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, die solche Spiele verbreiten, öffentlich zugänglich machen, herstellen, liefern, beziehen, anbieten, einführen oder ausführen. Spielen dagegen wäre noch erlaubt. Die Beratung über dieses sogenannte Killerspiele-Verbot wurde vorerst vom Bundesrat bis in den Herbst vertagt. Man wolle zunächst prüfen, wie gut die bereits geltenden Gesetze in dieser Sache griffen.

Kein Alkohol mehr für Fahranfänger?

Eine »Tendenz zum hemmungslosen Zuknallen« diagnostizierte kürzlich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei Deutschlands Jugendlichen. Die Unfallstatistik bestätigt diese Aussage: Mehr als ein Drittel der Unfälle unter Alkoholeinfluss mit Toten oder Verletzten geht auf das Konto der 18- bis 25-Jährigen. Deutschlands Jugend – sie trinkt zu viel und fährt zu schlecht, so die Botschaft, die auch hinter einem Gesetzentwurf der Bundesregierung steckt.

Mit ihm wurde jetzt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger auf den Weg durch Bundestag und Bundesrat gebracht: In den ersten zwei Jahren nach der Führerscheinprüfung gilt bald eine 0,0-Promillegrenze in Deutschland. Wenn es nach dem Willen der Bundesländer geht, sogar länger. Denn sie fordern auch noch eine Altersgrenze in Sachen Alkohol: Wer unter 21 ist, soll sich ebenfalls nur vollkommen nüchtern hinters Steuer setzen dürfen, selbst wenn er oder sie schon mit 17 den Führerschein gemacht hat. Nach Probezeit und 21. Geburtstag darf man sich – wie andere auch – bis 0,5 Promille gönnen.

Kann man bald nicht mehr ohne Gurt fliegen?

Bislang war es eine Bitte, jetzt ist es ein Gebot: Wer mit der Lufthansa fliegt, muss sich anschnallen – und zwar während des gesamten Flugs. Mal von Toilettenbesuchen und einem kurzen Füßevertreten abgesehen. Der offizielle Grund für diese Vorsichtsmaßnahme: Bei Flügen können unerwartet Turbulenzen auftreten, Luftlöcher, bei denen Passagiere unterschiedlich starken Kräften ausgesetzt sind und sich dadurch verletzen können.

Kritiker glauben, dass mit der Anschnallpflicht vor allem die lästigen Im-Gang-Herumsteher und Kabinenwanderer gezähmt werden sollen, die den Flugbegleiterinnen in der Vergangenheit gelegentlich die Arbeit erschwert haben. Mal schauen, ob das klappt, denn Bußgelder wie im Straßenverkehr gibt es im Flieger natürlich nicht.

Welche neuen Verbote stehen zur Diskussion?

Australien ist mit seiner Verbotsankündigung vorgeprescht, doch auch bei uns könnte bald für die Glühbirne das Licht ausgehen: Zumindest gibt es inzwischen eine fraktionsübergreifende Initiative von Europa-Abgeordneten, die ein EU-weites Verbot herkömmlicher Glühbirnen fordern. Die Europäische Kommission appelliert derweil an den guten Willen der Bürger: Man möge doch bitte die ineffizienten Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzen – freiwillig.

In eine ganz ähnliche Richtung gehen Bestrebungen, europaweit Stand-by-Schalter aus der Heimelektronik und anderen elektrischen Haushaltsgeräten zu verbannen. Davon versucht jedenfalls die britische Regierung inzwischen die EU zu überzeugen. Und auch deutsche Politiker wollen die energiefressenden Schalter verbieten: »Wenn wir alle Stand-by-Schalter in Deutschland abschaffen, können wir zwei Kernkraftwerke abschalten«, meinte kürzlich eine Bundestags-Fraktionsvorsitzende.

Weniger wahrscheinlich ist derzeit noch ein Rauchverbot im Auto, auch wenn es gerade von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einmal mehr ins Spiel gebracht wurde: »Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz nicht höher zu bewerten sind.« Als was? Wie immer bei Verboten: als die Privatsphäre des Einzelnen.

Schon ein Evergreen unter den Reglementierungsideen ist das Tempolimit auf Autobahnen. Damit die Umwelt geschont und die Unfallgefahr gesenkt wird, sollte doch bitte niemand über 130 Stundenkilometer schnell fahren, so die Idee. Bisher war aber die Auto-Lobby in Deutschland zu stark, um daraus mehr als ein politisches Sommerloch-Thema werden zu lassen.

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