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Geschichte & Politik
Warum gibt es ein Reinheitsgebot für Bier?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Gerste, Hopfen und Wasser – alles andere verbannte Herzog Wilhelm IV. von Bayern (1493–1550) aus jedem gesetzestreu gebrauten Bier, als er am 23. April 1516 in Ingolstadt sein Reinheitsgebot erließ.
Wilhelm machte so all jenen Bierpanschern einen Strich durch die Rechnung, die ohne Rücksicht auf Verluste Fliegenpilze, Ochsengalle oder Pech verbrauten. Ihr Ziel: ein möglichst „trinckliches“ Bier herzustellen, dessen miese Qualität gern mit absurden Zutaten kaschiert wurde.
Vom einst als Gewürzpflanze geschätzten Schlangenkraut über Kreide bis hin zu harten Eiern reichte die Liste absurder Geheimrezepte, die den Biergenuss in ein kulinarisches Glücksspiel verwandelte. Aber auch psychoaktive Stoffe wie Bilsenkraut, Tollkirschen oder Muskatnuss tummelten sich im Krug und sorgten so für teils heftige Rauscherfahrungen. Da der Gerstensaft damals als Grundnahrungsmittel sogar von Kindern getrunken wurde, war nicht nur Herzog Wilhelm an einer Verbesserung der Qualität gelegen.
Mit seinem Reinheitsgebot war das Problem aber wohl keineswegs überall aus der Welt geschafft. So tobte der Prediger Abraham a Santa Clara (1644–1709) weit mehr als hundert Jahre später über den mitunter „liederlichen Trank“, der „oft in dem menschlichen Leib nicht besser haust als ein Regiment Husaren in einem Land“. Erst als 1906 ein einheitliches Reinheitsgebot für das ganze Deutsche Reich erlassen wurde, kann von landesweit einheitlichen Standards gesprochen werden. Herzog Wilhelm hätte es gefreut – sein bayerisches Reinheitsgebot gilt heute als ältestes Lebensmittelgesetz der Welt.
























