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Jesus
War die Verurteilung Jesu ein skandalöser Justizirrtum?
Die Evangelisten benennen Gegner und Henker des Messias – orthodoxe Geistliche und römische Soldaten. Aber was wäre gewesen, wenn man Jesus nach jüdischem Recht verurteilt hätte?
Dieser Artikel stammt aus P.M. HISTORY
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Es soll im April um das Jahr 30 gewesen sein, an einem Freitag, dass Jesus vor den Toren Jerusalems gekreuzigt wurde – ein grausamer Tod. Die Frage, wer für diesen Tod verantwortlich war, die Römer oder die Juden, befeuerte jahrhundertelang die Argumentation der Antisemiten. Denn laut den Evangelien hatten die Juden den Tod von Jesus gefordert. Nach Markus, Matthäus und Lukas spielten sich die Ereignisse so ab: Jesus wurde nach der Feier des Passahmahls in einem Park verhaftet und am selben Abend vor das jüdische Gericht geführt, den Sanhedrin, wo der Prozess gegen ihn eröffnet wurde. Doch wie lief ein solcher Prozess in Wirklichkeit ab? Allein über die Frage, ob der Sanhedrin befugt war, Todesurteile auszusprechen oder ob das den römischen Besatzern vorbehalten war, streiten sich die Fachleute.
Der Rechtshistoriker Chaim Cohn, von 1960 bis 1981 Richter am obersten Gerichtshof in Jerusalem, hat jedoch herausgefunden, dass der hohe Rat durchaus für Kapitalverbrechen zuständig war. Den Evangelien zufolge soll der Hohepriester den Sanhedrin in seinem Privathaus einberufen und über Jesus gericht gehalten haben. Dies konnte jedoch nach altem jüdischem Recht nur im Tempel geschehen. Auch hätte dieser Prozess nicht während der Nacht stattfinden dürfen – verhandelt wurde immer am Tage. Das gebietet die Mischna, eine Sammlung mündlicher juristischer Überlieferungen aus jener Zeit. Die Hinrichtung erfolgte außerdem nie am Prozesstag selbst, denn die Richter sollten die Gelegenheit haben, einmal über ihre Entscheidung zu schlafen. Zudem hätte dieser Prozess - wie er im neuen Testament beschrieben ist - nach dem Beginn des Passahfestes stattfinden müssen. Dies wäre undenkbar gewesen - das wäre so, als ob man in Deutschland am Wochenende und an einem Feiertag verhandeln würde. Im damaligen jüdischen Gottesstaat wäre ein Verstoß gegen diese Regelung als Frevel geahndet worden.
Im Haus des Hohepriesters verhörte man Jesus schließlich, und dieser gab zu, Gottes Sohn zu sein - dies interpretierte der Sanhedrin als Gotteslästerung. Doch hätte man Jesus deswegen nicht verurteilen dürfen, denn niemand konnte aufgrund eines eigenen Geständnisses zum Tod verurteilt werden. Dafür mussten mindestens zwei unabhängige rechtsfähige Zeugen gegen ihn aussagen. Diese hatten zudem die Pflicht, den Delinquenten zu warnen und ihm die Gelegenheit zu geben, von seiner Übertretung abzusehen. Laut Matthäus und Markus wurden zwar etliche Zeugen angehört, doch diese widersprachen sich, sodass eine Verurteilung nicht möglich gewesen wäre. Allerdings ist auch der Vorwurf der Gotteslästerung so, wie ihn die Evangelisten schildern, nicht haltbar. Zwar bejaht Jesus die Frage des Hohepriesters: »Bist du der Christus, der Sohn des Hochgelobten?«, doch Jesus benutzt dabei nicht den Namen Gottes (Jahwe). Dieser durfte nur einmal im Jahr vom Hohepriester im Allerheiligsten des Tempels ausgesprochen werden. Und allein die Benutzung des Gottesnamens wäre ein todeswürdiges Verbrechen gewesen, das mit Steinigung bestraft worden wäre. Beim Evangelisten Johannes gibt es keinen Prozess vor dem Sanhedrin, lediglich eine Anhörung am Donnerstagabend.
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