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Geschichte & Politik
Wahlrecht für Babys?
Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Immer wieder taucht im Bundestag die Frage auf ob wir das Wahlrecht von Geburt an brauchen.
Babys, die wählen dürfen – das klingt erst einmal komisch. Dahinter stecken jedoch ernsthafte politische und rechtliche Erwägungen, wie z. B. diese: Unsere Kinder müssen in Zukunft ausbaden, was heute politisch schief läuft: Staatsverschuldung, Umweltzerstörung ..., irgendwann wird dafür die Rechnung präsentiert. Und wer zahlt dann? Ausgerechnet diejenigen, die nie die Chance hatten, sich gegen kurzsichtige Entscheidungen zu wehren – unsere Kinder.
Wenn jedes Kind eine Stimme hätte, gäbe es rund 14 Millionen zusätzliche Wahlberechtigte in Deutschland – damit würde die Gruppe der Unter-18-Jährigen politisch richtig interessant! Aktuell ist es jedoch so, dass die Einflussnahme der Über-60-Jährigen immer weiter wächst – schließlich werden wir immer älter. Die Gerechtigkeit gerät damit aus den Fugen, klagen die Befürworter des Kinderwahlrechts.
Der Münchner Jurist Klaus-Peter Merk geht sogar noch weiter: Für ihn verstößt die Altersgrenze beim Wahlrecht gegen die Menschenwürde. Aktuell beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Klage. Auch aus dem Bundestag sind immer wieder prominente Stimmen zu hören, die ein Wahlrecht von Geburt an fordern. Der letzte entsprechende Antrag ist zwar vor zwei Jahren abgelehnt worden. Inzwischen wird jedoch bereits an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet, der in dieselbe Richtung zielt. Befürworter finden sich quer durch alle Parteien.
Und wie soll man sich das Baby-Wahlrecht in der Praxis vorstellen? Denkbar ist: Entweder die Eltern bekommen pro Kind eine zusätzliche Stimme, oder jedes Kind entscheidet selbst, wann es zum ersten Mal wählen geht. Im Idealfall würden Kinder dann Demokratie und Mitbestimmung quasi mit der Muttermilch aufsaugen. Den Haupteinwand gegen das Kinderwahlrecht (»Kinder sind unreif und zu leicht zu beeinflussen!«) lassen die Kinder-Lobbyisten nicht gelten: Auch Frauen wurden lange als unmündig abgestempelt und durften deshalb nicht wählen.

























