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Geschichte & Politik

Sind Whistleblower Helden oder Verräter?

Dieser Artikel stammt aus P.M. Fragen & Antworten
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Sind Whistleblower Helden oder Verräter?Sind Whistleblower Helden oder Verräter?
iStockphoto

Immer mehr anonyme Tippgeber »verpfeifen« den Betrieb, in dem sie beschäftigt sind. Ein zwiespältiges Phänomen.

Von der Watergate-Affäre, über die US-Präsident Richard Nixon 1974 stürzte, bis zur aktuellen Liechtenstein-Steuerhinterziehungsaffäre – zunehmend werden Betrügereien, Unregelmäßigkeiten, Korruption in Unternehmen und Institutionen durch Hinweise von Insidern aufgedeckt. Whistleblower heißen diese Tippgeber. Der Begriff – geprägt schon in den 1960er-Jahren in den USA – bedeutet so viel wie: Verpfeifer. In den USA werden knapp 20 Prozent der bekannten Missstände durch Insidertipps an die Staatsanwaltschaften publik; für Deutschland gibt es keine Statistik, aber vieles deutet darauf hin, dass die Zahl der Hinweise zunimmt.

Das Phänomen löst ambivalente Gefühle aus. Vor allem, wer anonym agiert oder erst nach einer als ungerecht empfundenen Kündigung aktiv wird, gilt als Denunziant. So ernteten beispielsweise zwei Ex-Mitarbeiter eines niederbayerischen Fleischgroßhändlers nur wenig öffentliche Sympathie, als sie einen der neuesten Gammelfleischskandale aufdeckten. Viele sahen darin einen puren Rachefeldzug, obwohl es doch im öffentlichen Interesse ist, wenn kein verdorbenes Fleisch mehr in den Handel kommt.

Tatsächlich aber haben Menschen, die nicht tatenlos hinnehmen wollen, wenn in der Bank betrogen, im Pflegeheim gepfuscht oder im Atomkraftwerk Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden, gute Gründe, lieber erst nach ihrem Ausscheiden aktiv zu werden. Oder zumindest anonym zu bleiben. Rechtlich sind sie bei uns schlechter geschützt als amerikanische Whistleblower. Sie müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen und tun gut daran, dann nicht per Kündigungsschutzklage auf ihrem Arbeitsplatz zu beharren. Denn für die Kollegen sind sie Verräter – nicht Helden. Mobbing ist garantiert.

Nach unserem Recht müssen deutsche Bürger Anzeige erstatten, wenn sie von Mord oder Raub erfahren; helfen sie bei Unglücksfällen nicht, machen sie sich strafbar. Aber wenn sie bei Missständen am Arbeitsplatz aktiv werden, haben sie schlechte Karten. Er hatte wohl recht, der Schriftsteller Carl von Ossietzky, als er schrieb: »In Deutschland gilt derjenige als gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.«

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