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Justiz

Scharfrichter – Showmaster des Todes

Dieser Artikel stammt aus P.M. Magazin
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Scharfrichter – Showmaster des TodesScharfrichter – Showmaster des Todes

Nach Jahrtausenden der Selbstjustiz markierte die Einsetzung von Scharfrichtern den Beginn des Rechtsstaats. Ihr Gewerbe war streng reglementiert, Fortbildung üblich. Sie verrichteten die gesellschaftliche Drecksarbeit, galten aber als verfemt. Wer waren diese Menschen?

Dijon, Mai 1625: Die 22-jährige Hélène Gillet kniet auf dem Schafott der Stadt im französischen Burgund nieder. Der Scharfrichter schneidet ihr das lange Haar ab, sodass ihr weißer Nacken freiliegt. Dann verbindet er ihr die Augen. Die schöne Hélène, so heißt es, habe ihr Neugeborenes, die Frucht einer Vergewaltigung, ermordet. Weil sie die Tochter eines Adeligen ist, soll sie nicht erhängt sondern enthauptet werden. Das gilt als edlere Strafe. Das Volk drängt sich in freudiger Erwartung des blutigen Spektakels auf dem Hinrichtungsplatz. Doch der Scharfrichter schwächelt. Er fällt vor Hélène auf die Knie und bittet sie um Verzeihung. Zitternd holt er mit seinem Schwert aus und trifft die junge Frau an der Schulter. Blutend fällt sie zur Seite. Auch der zweite Schlag geht daneben.

Die Zuschauer sind empört, es hagelt Steine auf den Scharfrichter. Dessen Frau springt auf die Richtbühne und sticht mit einer Schere auf das Mädchen ein. Rasend vor Wut über das unprofessionelle Gemetzel stürmt das Volk die Stätte des Grauens und lyncht den Scharfrichter samt seiner Frau. Hélène überlebt wie durch ein Wunder. Sie wird begnadigt.

700 Jahre lang, vom 13. bis ins 20. Jahrhundert, gab es in Europa Scharfrichter (mit der Schärfe des Schwertes Richtende). Sie schlugen nicht nur Köpfe ab, sondern waren auch fürs Aufhängen, Rädern und Vierteilen zuständig. Über die Menschen, deren Beruf es war, andere ins Jenseits zu schicken, wissen wir wenig. Wer waren die Scharfrichter? Weshalb machten sie das Töten zu ihrem Beruf? Was empfanden sie dabei?

So teuflisch ihr Gewerbe uns heute auch erscheinen mag – die Scharfrichter waren Vorboten des modernen Rechtsstaats. Bevor sie die Bühne der Geschichte betraten, herrschte im Strafrecht Barbarei. Tötung wurde mit Tötung vergolten, was wiederum weiteres Blutvergießen nach sich zog. Das hatte einen rituellen Hintergrund und war eingebettet in den Glauben der Stammesgesellschaften. Nur die Götter durften Leben geben und nehmen. Das religiöse Ritual verselbstständigte sich zur Lynchjustiz. In blutigen Fehden, die bis heute in der Blutrache der Mafia fortleben, löschten sich ganze Sippen gegenseitig aus – frei nach dem alttestamentarischen Racheschwur »Auge um Auge, Zahn um Zahn«.

Auch die Germanen lebten in diesem rechtlosen Zustand. Ein Tribunal ermittelte bei Vergehen gegen den Stammeskodex zwar den Täter. Der Kläger musste ihn aber mit eigenen Händen töten. Manchmal half ihm das Stammesoberhaupt dabei. Mitunter wurde die Strafaktion auch »sozialisiert«, das heißt, die ganze Sippe musste sich etwa an der Steinigung eines Täters beteiligen. Die kultivierten Griechen delegierten die unangenehme Aufgabe an Sklaven. Mit dieser Praxis machten die Römer Schluss. Sie ernannten einen »Carnifex«, einen Scharfrichter, als rechtlichen Vertreter des Klägers. Der Bestrafungsakt war damit der Willkür und der Gewaltspirale entzogen und zur Sache des Staates geworden.

Ein großer Fortschritt, der sich erst mit über 1000 Jahren Verspätung im deutschen Sprachraum durchsetzte. 1276 stellte die Stadt Augsburg den ersten besoldeten »Nachrichter« (nachrichterlicher Urteilsvollstrecker) ein, für den sich der Begriff Scharfrichter einbürgerte. Er musste sieben verschiedene Tötungsarten beherrschen. Welche das waren, wurde 1530 in der das deutsche Strafrecht vereinheitlichenden »Peinlichen Halsgerichtsordnung« Kaiser Karls V. festgelegt. Danach büßten Zauberer und Ketzer durch Verbrennung, Räuber und Abtreiber unterm Schwert und Einbrecher am Galgen. Mörder und Giftmischer wurden gerädert, ihre Glieder und ihr Brustkorb mit einem Rad zertrümmert. Kindsmörderinnen sühnten durch Ertrinken oder bekamen einen Pfahl ins Herz gerammt. Landesverrätern war die schlimmste aller Strafen zugedacht: das Vierteilen.

So wurde Reichsritter Wilhelm von Grumbach, der gegen Kaiser Maximilian II. eine Verschwörung angezettelt hatte, am 18. April 1576 durch die Straßen Gothas zum Schafott geschleift. Der Scharfrichter hackte ihm dort bei lebendigem Leibe den Brustkorb auf, riss das Herz heraus, schlug es dem Sterbenden ins Gesicht und rief unter den Augen der johlenden Zuschauer: »Sieh, Grumbach, dein falsches Herz!« Dann vierteilte er den Körper und hängte die Teile an den Stadttoren auf. Die Annalen beschreiben den Horrorakt als »Schauspiel«, dem »eine grausam große Welt Volkes, Fürsten, Grafen, Edelleute, Kriegsvolk, Bürger und Bauern« beiwohnte.

Hinrichtungen waren im Mittelalter wie großes Kino. Die Obrigkeit erwartete, dass Scharfrichter das Sterben massenwirksam inszenierten, um das Volk von Sünden und Gesetzesbrüchen abzuschrecken. Auf dem Schafott bettelten nicht nur die Verurteilten um ihr Leben. Auch die Vollstrecker standen unter Todesstress. Ein Fehlschlag – das sogenannte Butzen – lieferte sie der Willkür des Mobs aus, und der verzieh nur selten. Den meisten erging es wie dem nervösen Scharfrichter der anfangs erwähnten Kindsmörderin Hélène Gillet. Allein der berühmt-berüchtigte Meister Sanson überlebte 1699 in Paris vier Fehlschläge. Erst nach dem fünften Hieb brachte er den Kopf der Todeskandidatin zu Fall – die schöne, in weiße Spitzen gekleidete Angélique war offenbar von so anmutiger Gestalt, dass ihrem Blutrichter die Nerven durchgingen. Ganz hartgesottene Todeskandidaten spekulierten sogar auf diesen Lauf der Ereignisse, denn wenn der Henker patzte, wurden sie begnadigt.

Um in ihrem gnadenlosen Gewerbe zu überleben, mussten die Scharfrichter eng zusammenrücken. Sie gründeten starke Familiendynastien. Eine der prominentesten war die Kuisl-Clan im bayerischen Schondorf. Über zwei Jahrhunderte lang reichte er das Amt an die männlichen Nachkommen weiter. Von klein auf sahen die Söhne ihren Vätern bei der Arbeit zu. Die Töchter heirateten Kollegen der Väter und Brüder, sodass Europa bald von einem eng geflochtenen Scharfrichternetz überzogen war. Der Kriminalexperte Tankred Koch stellte fest, dass sich 1459 in Breslau 14 Scharfrichter zu einer Art Zunft organisierten. Sie setzten sich für bessere Entlohnung ein und gaben sich eine Fachsprache, die die Brutalität des Handwerks verharmloste. Aus köpfen wurde »rasch absetzen«, aus rädern »artlich mit dem Rade spielen«, aus vierteilen »nett tranchieren«, aus verbrennen »einem die Hitze abjagen«. Die Scharfrichter bildeten sich auch beruflich weiter. 1720 kamen sie in Wien zu einer Konferenz zusammen, wo sie neue Foltermethoden erdachten und sogleich an einem Häftling ausprobierten, der bisher allen Torturen widerstanden hatte. Die Chronik berichtet, dass er »alsbald seine Missetat bekennet«.

Die Solidarität untereinander brachte einige sehr selbstbewusste Vertreter der Zunft hervor, zum Beispiel den wandernden Scharfrichter Claus Flügge. Als der 1464 nach Hamburg kam, waren dort 40 Seeräuber zum Tod durch Enthauptung verurteilt worden. Da es aber keinen Scharfrichter gab, bewarb sich Flügge und pokerte hoch: Wenn er nur einmal danebenschlüge, wollte er selber gerichtet werden. Andernfalls verlangte er das Amt auf Lebenszeit. Wie die Sache ausging, berichten die »Hamburgischen Geschichten und Sagen«: »Kerls mit Pferdeknochen und Sehnen, so dick wie Ankertau, hat Claus Flügge geköpft, immer drei Paar mit den Rücken gegen einander auf die Stühle gesetzt, und dann sein Hühnenschwert mit beiden Händen ein paar Mal um den Kopf geschwungen ... und die Köpfe rein und glatt abrasirt ... als wenn ein Knabe Diestelköpfe mit dem Kindersäbel abhaut.«

Neben Killertypen gab es auch Galgenkomiker. Ein gewisser Meister Graf versuchte sein Opfer aufzuheitern, als sie beim Gang zur Richtstätte in ein Schneetreiben gerieten: »Du, Kerl, kannst lachen, bleibst draußen und fragst nichts danach, ich aber muss zu Fuß wieder in die Stadt zurück.« Andere zeichneten sich durch Mitgefühl aus, indem sie die Delinquenten vor dem qualvollen Feuertod heimlich erdrosselten oder sie mit dem Spruch trösteten: »Kurze Not, sanfter Tod, Gnade bei Gott.«

Gesellschaftlich waren die Exekutoren wenig besser angesehen als die Exekutierten. Sie verrichteten die Drecksarbeit und galten selbst als Abschaum. Neben ihrem Henkersjob bürdete man ihnen auch noch die niedrigsten Arbeiten wie die Abdeckerei und die Kloakenreinigung auf, berichtet der Schongauer Heimatpfleger Helmut Schmidbauer über den Kuisl-Clan. »Sie lebten außerhalb der Stadt, oft mit den Dirnen unter einem Dach, mussten in Wirtschaften ihre eigenen Trinkgefäße mitbringen und auf dreibeinigen Schemeln hocken.« Handwerkern, die mit Scharfrichtern zechten, entzogen die Zünfte die Arbeitserlaubnis. Das Abendmahl und ein christliches Begräbnis blieben ihnen verwehrt. Häufig mussten untreue Ehefrauen mit dem Scharfrichter über den Marktplatz tanzen – die größte Schande überhaupt.

Den gesellschaftlichen Stress als Verfemte hielten viele nicht aus. Sie gerieten auf die schiefe Bahn und endeten selber auf dem Schafott, sie drehten durch oder nahmen sich das Leben. Mit Pilgerreisen wollten einige ihr Seelenheil retten. Der »Züchtiger« der Stadt, registrierte 1486 die Eger Chronik, beschloss als Buße »auf den heyligen Wegk nach Rom zu gen«.

Ihren Höhepunkt erreichte die Scharfrichterei mit den Hexenverfolgungen. Zwischen 1450 und 1750 wurde drei Millionen Menschen, hauptsächlich Frauen, der Prozess gemacht. 60 000 wurden hingerichtet. Dieser Blutrausch, so der Hexen-Experte Brian P. Levack, war Ausdruck großer Ängste in einer Zeit, als die Klimaverschlechterung der Kleinen Eiszeit zu Hungersnöten führte und Pestepidemien wüteten. Die Schuld an dem Elend gab man den »Hexen«, die angeblich mit dem Teufel paktierten und die göttlich-christliche Weltordnung untergruben.

Die Hexenjagd war eine willkommene Einkommensquelle für die meist in bitterer Armut lebenden Scharfrichterfamilien: Eine Verdächtige zu »torquedieren«, also durch Folter zum Geständnis zu zwingen, brachte zwei Gulden und 30 Kreuzer ein. Auch glaubten viele Scharfrichter, damit ein gutes Werk zu vollbringen, weil ihre Tat das »schuldbeladene Gewissen erleichtere, ein bedrohtes Seelenheil sichere und außerdem zur Wahrheitsfindung und Ausübung der Gerechtigkeit beitrage«, so der Kriminalhistoriker Koch. Dabei standen die Jäger der Hexerei viel näher als die Gejagten. Scharfrichter mischten aus Leichenteilen Heilmittel für die abergläubische Bevölkerung zusammen. Das aus Speckschichten des Toten gewonnene »Armsünderfett« sollte gegen vielerlei Gebrechen helfen und war bis zur Mitte des 19. (!) Jahrhunderts in Apotheken erhältlich. Der Daumen eines erhängten Diebes im Geldbeutel ließ angeblich das Geld nie ausgehen. Das noch warm getrunkene Blut Enthaupteter sollte Epilepsie kurieren.

In einem Punkt waren die Scharfrichter ihren Zeitgenossen aber voraus: Beim Foltern und Vierteilen erwarben sie genaue Kenntnisse über das Innere des menschlichen Körpers. Nicht einmal die besten Chirurgen kannten sich so aus wie die Scharfrichter, denn das Sezieren von Leichen war lange Zeit verboten. So kam es, dass Donauwörths Scharfrichter Deubler zum Stadtarzt ernannt wurde, sein Berliner Kollege Coblenz zum Hof- und Leibarzt von König Friedrich I. von Preußen.

In der Zeit der Aufklärung geriet die Folter in die Kritik. Preußen schaffte sie bereits 1740 ab, Österreich und Frankreich folgten. Als 1789 die Französische Revolution ausbrach, setzte sich eine zweite große Neuerung im Strafrecht durch: Schwert, Galgen und Scheiterhaufen waren passé, die Todesstrafe wurde demokratisiert und fortan bei Dieb oder König nur noch mit der Köpfmaschine des Dr. Guillotin vollstreckt. Der pries seine Erfindung so an: »Sie spüren nicht den leisesten Schmerz, höchstens einen kühlen Hauch am Nacken.« Das Fallbeil machte die Arbeit des Scharfrichters sicherer und schneller. 1793 und 1794 rollten allein in Paris 15.000 Köpfe.

Ernsthaft unter Druck geriet das Scharfrichter-Gewerbe im 19. Jahrhundert. Liberale Denker zogen die Todesstrafe als Mittel der Abschreckung zunehmend in Zweifel. Fast wäre sie schon 1871 in der Verfassung des Deutschen Reiches abgeschafft worden. Doch im »Dritten Reich« waren die Henker wieder voll beschäftigt. Sie vollstreckten 12 000 Todesurteile. Unter dem Eindruck dieser Gewaltorgie schafften die Väter des Grundgesetzes 1949 Todesstrafe und Folter ab. Über drei Viertel aller Deutschen sprechen sich mittlerweile gegen die Todesstrafe aus. In 137 Staaten ist sie verboten.

Dennoch verbreitet sie immer noch Angst und Schrecken: 1718 Menschen wurden im Jahr 2008 in China hingerichtet, teilweise für Bagatelldelikte wie Steuerhinterziehung. In den USA mussten 37 Verurteilte auf dem elektrischen Stuhl oder mittels Giftspritze sterben. Im Iran gab es 346 Hinrichtungen, etwa durch Steinigungen, bei denen die Wurfgeschosse laut Gesetz »nicht zu groß, aber auch nicht zu klein« sein dürfen. In Saudi-Arabien wurden 102 Menschen wie vor 700 Jahren mit dem Schwert enthauptet. Ein junger Mann wurde dort unlängst wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Tode verurteilt. Ein Anwalt stand ihm nicht zur Seite. Die Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International schließt nicht aus, dass der Mann psychisch gestört ist.

Statt psychiatrischer Hilfe soll ihm eine Hinrichtung zuteilwerden, die nicht einmal das finsterste Mittelalter kannte: Er wird erst geköpft, dann gekreuzigt.

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Autor/in: Wolfgang C. Goede


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