Es besteht nicht die geringste Gefahr, dass je die Vernunft auf Erden überhandnehmen, dass es je vernünftig zugehen könnte auf Erden.
Die geheimen Supersinne des Internets
Sind alle Menschen von Natur aus Egoisten?
Die fliegende Sternwarte
Ausgabe
02/2012
Ausgabe
02/2012
Ausgabe
01/2011
Ausgabe
04/2011
Ausgabe
02/2012
Vorsicht, Ansteckungsgefahr!
Charismatische Persönlichkeiten
Biografie eines Cafés
Grand Café Odeon Zürich
Ausgabe
04/2011
Ausgabe
01/2012
Ausgabe
02/2012
Ausgabe
01/2012
Ausgabe
01/2012
98 qualitativ hochwertige Sudokus – für Anfänger, Fortgeschrittene, Experten und Champions
Zu gewinnen: drei iPods nano!
Ausgabe
01/2011
Noch mehr Rätselspaß:
P.M. Logicals bringt Ihre grauen Zellen auf Hochtouren. Mit 45 anspruchsvollen Logik-Puzzles
Ausgabe
01/2011
Wiedergutmachung
Friesen bevorzugten Geld statt Blutrache
Die Blutrache hätte auch in Europa eine Tradition bilden können, ähnlich wie in bestimmten Regionen Albaniens oder Süditaliens. Doch es haben sich andere Formen der Wiedergutmachung von Verbrechen herausgebildet. Ein niederländischer Forscher zeigt dies jetzt in seiner Doktorarbeit am Beispiel der Friesen.
Obwohl im achten Jahrhundert von Karl dem Großen unterworfen, konnten die Friesen eine weit gehende Autonomie behalten und blieben faktisch unabhängig bis zum 15. Jahrhundert. In ihrer Lex Frisionum, die noch in der Zeit Karl des Großen entstand, entwickelten der Volksstamm das Konzept von Bußgeld für körperliche Angriffe und Tötungsdelikte. In den darauf folgenden Jahrhunderten wurden diese Bußgeldlisten verfeinert.
Wenn ein Mann in eines anderen Mannes Bier pinkelt...
"Wenn ein Edler einen anderen Edlen tötet, hat er 80 Solidi zu zahlen. Von dieser Wiedergutmachung gehören zwei Teile den Nachkommen des Opfers und ein Teil der übrigen Familie", heißt es beispielsweise in der Lex Frisionum.
In Texten aus dem 13. Jahrhundert wurden auch andere Vergehen aufgeführt, die zwar die Ehre eines anderen angriffen, aber nicht sein Leben bedrohten. So etwa dieses: "Wenn ein Mann in eines anderen Mannes Bier pinkelt, dann hat er zwei Mal 15 Unzen zu zahlen und muss 15 Eide schwören, dass er unschuldig ist."
Durch solche Wiedergutmachungszahlungen, die man bei Tötungsdelikten auch "Wergeld" nannte, wurde Nijdam zufolge verhindert, dass sich jahrelange, erbitterte Fehden oder Blutrachen herausbilden konnten.
- Deutsche
- Blutrache























