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P.M.-Test Genfood

Brot, Fleisch, Milch, Eier, Nudeln, Speiseöl & Co.: Wird unser Essen manipuliert?

Dieser Artikel stammt aus P.M. Magazin
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Brot, Fleisch, Milch, Eier, Nudeln, Speiseöl & Co. -  Wird unser Essen manipuliert?Brot, Fleisch, Milch, Eier, Nudeln, Speiseöl & Co. -  Wird unser Essen manipuliert?

Seit dem 18. April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet sein. Aber halten sich Hersteller und Handel an die neue Vorschrift? Oder gibt es »verstecktes« Genfood? P.M. hat diverse Produkte aus dem Supermarkt von Experten untersuchen lassen. Und Erstaunliches darüber herausgefunden, was so alles in unserem Einkaufskorb landet.

Kaum ein Thema beschäftigt die Verbraucher zurzeit so sehr wie die Frage, ob auch bei uns bereits gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Brot, Honig, Fleisch, Eiern oder Milch stecken. Viele Menschen erkennen in Genfood keinen Nutzen, zumal hier zu Lande hochwertige und preiswerte Lebensmittel jedem zur Verfügung stehen. Zudem befürchten sie, dass genmanipulierte Pflanzen unkal-kulierbare Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bergen. Das meint auch die Umweltorganisation Greenpeace: Es könnten neue Giftstoffe entstehen oder neue Eiweiße gebildet werden, die Al-lergien auslösen oder gegen Antibiotika resistent machen. Der Widerstand ist enorm: Nach einer aktuellen Emnid-Umfrage lehnen 70 Prozent der Deutschen Gentechnik im Essen grundsätzlich ab. In anderen EU-Ländern denken die Verbraucher ebenso. Ginge es bei Genfood also mit rechten marktwirtschaftlichen Dingen zu, gäbe es diese Produkte gar nicht.

Doch mit Wirkung ab dem 18.4.2004 hat die EU (unter Druck der USA, wo zwei Drittel aller weltweit angebauten Gentech-Pflanzen wachsen) eine Verordnung erlassen, die den Inte-ressen der Verbraucher nur zum Teil Rechnung trägt. Danach bleiben genmanipulierte Nahrungs- und Futtermittel weiterhin erlaubt – sie unterliegen allerdings einer verschärften Kennzeichnungspflicht: Das Etikett muss darauf hinweisen, wenn ein Produkt aus GVO besteht, GVO enthält oder mit ihrer Hilfe hergestellt wurde – und dabei spielt es keine Rolle, ob die fremde Erbsubstanz noch nachweisbar ist oder nicht. Der Hinweis muss in normaler Schriftgröße erfolgen und eindeutig formuliert sein: »genetisch verändert«, »aus gentechnisch verändertem ... hergestellt« oder »enthält genetisch veränderten ...«.

Die gegenüber der alten EU-Verordnung von 1998 verschärfte Kennzeichnungspflicht soll dem Verbraucher »mehr Transparenz« bringen und ihm die Möglichkeit geben, sich beim Einkauf für oder gegen Genfood zu entscheiden. Auch Restaurants und Kantinen müssen sich an die neue Vorschrift halten und auf der Menükarte oder dem Speiseplan auf GVO hinweisen. Kontrolliert wird die Kennzeichnung von der amtlichen Lebensmittelüberwachung des jeweiligen Bundeslands. Bei fehlender oder falscher Kennzeichnung drohen 50000 Euro Bußgeld.

Nachdem die EU-Verordnung in Kraft getreten war, wollte P.M. wissen: Wie hält’s der Handel mit der Kennzeichnungspflicht? Um das herauszufinden, machten wir uns auf den Weg in die Supermärkte und kauften für das tägliche Essen ein. In unserem bunt gemischten Warenkorb lagen: Cornflakes, Weißbier, Milchreis, Ketchup, Nusscreme, Rapsöl, Soja-Drinks, kanadischer Raps-Honig, Fertigsuppe, Spaghetti und Tortilla-Chips (Markennamen Seite 14). Wir studiertendie Etiketten – fanden jedoch kein einziges als Genfood ge-kennzeichnetes Produkt. Was hatte das zu bedeuten? Waren nirgendwo GVO drin – oder wurde die Kennzeichnungspflicht umgangen?

Um diese Frage zu beantworten, beauftragte P.M. das Freiburger Labor »GeneScan Analytics«, alle 34 eingekauften Produkte auf fremde Erbsubstanz zu überprüfen. Dieses Unternehmen hat sich auf den Nachweis gentechnisch veränderter Ausgangsprodukte in Lebensmitteln spezialisiert und gilt auf diesem Gebiet als Weltmarktführer. Überhaupt haben sich bundesrepublikanische »Gen-Detektive« international einen guten Ruf erworben: »Deutschland ist führend bei Nachweisverfahren für getechnisch veränderte Le-bensmittel«, sagt Ulrich Busch vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim. Mittlerweile sind die Untersuchungsmethoden so genau, dass selbst GVO-Mengen von weniger als 0,1 Prozent nachgewiesen werden können.

Jetzt liegt das Test-Ergebnis von »GeneScan Analytics« vor: Nur drei der 34 Produkte waren »GVO-positiv« – wiesen also Reste von Gen-Soja, -Mais oder -Raps auf. Bei den drei Nahrungsmitteln handelte es sich um einen Soja-Drink der Firma alpro GmbH, um die importierten Tortilla-Chips »Cheese« der US-Firma C.M.C. Taste America GmbH und um den kanadischen »Raps-Klee Honig« der Firma Fürstenreform. Zwar enthielten diese Produkte GVO und waren nicht gekennzeichnet – gegen die neue Verordnung haben die Hersteller dennoch nicht verstoßen, denn die EU hat ein Schlupfloch gelassen: Solange die GVO-Beimischung im Verhältnis zur Menge des Produkts nicht über dem »Schwellenwert« von 0,9 Prozent liegt und dieser Anteil »zufällig« und »technisch unvermeidbar« ist, braucht das Waren-Etikett keinen Hinweis zu enthalten. Die drei genpositiven Produkte erfüllten diese Voraussetzungen – also Freispruch.

Was bedeutet der P.M.-Test für die Verbraucher? Obwohl nicht repräsentativ, liefert er zunächst einmal einen Hinweis darauf, dass die Lebensmittelbranche in Deutschland die weit verbreitete Skepsis gegen Genfood offensichtlich ernst nimmt und schnell reagiert: Immerhin waren 31 der 34 Testprodukte »gennegativ«. Corinna Hölzel von der Greenpeace-Verbraucherorganisation »EinkaufsNetz« bestätigt, dass die Bereitschaft zum gänzlichen Verzicht auf GVO bundesweit zunimmt: »Alle großen Lebensmittelhersteller und -händler haben ihre Rezepturen dem Verbraucherwunsch entsprechend geändert.« Mehr als 400 Firmen in Deutschland hätten dem »EinkaufsNetz« versichert, ganz auf Gentechnik verzichten zu wollen.

Aber eben nicht alle. Und zurzeit geht der allgemeine Trend keineswegs in Richtung genfreier Produkte. Tatsache ist, dass nicht nur der P.M.-Test (rechtlich zulässige) Spuren von GVO in Lebensmitteln an den Tag gebracht hat: Auch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderbehörden finden seit 2001 in immer mehr Nahrungsmitteln Spuren von gentechnisch veränderten Soja- und Maisrohstoffen. 2003 war z. B. in Baden-Württemberg be-reits ein Drittel der vom »Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt« (CVUA) in Freiburg untersuchten Lebensmittel GVO-positiv: »Sowohl bei Soja als auch bei Mais nahm der Anteil positiver Proben gegen-über 2002 weiter zu«, heißt es in dem Jahresbericht des Amtes. Auch hier lagen die GVO-Anteile zumeist unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent, sodass keine Pflicht zur Kennzeichnung bestand.

So bleibt für GVO-Gegner das Dilemma bestehen: Wer glaubt, durch die Wahl nicht gekennzeichneter Ware auf der sicheren Seite zu sein, kann Tüten voller Genfood nach Hause schleppen. Deshalb ist die Behauptung der Verbraucherschutzministerin Renate Künast, die neue EU-Verordnung ermögliche eine »Abstimmung mit dem Einkaufskorb«, nur halb wahr.
Voll und ganz wahr ist dagegen, dass heute niemand mit Gewissheit sagen kann, ob die erlaubten Spuren von gentechnisch veränderten Organismen in unseren Lebensmitteln gefährlich sind. Die Biotech-Konzerne sagen zwar, der Konsum von Genfood sei ohne Risiko. Aber es gibt keine wissenschaftlichen Langzeitstudien über die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen – und die Hinweise auf Gefahrenpotenziale von GVO mehren sich (Kasten Seite 13).
Mit diesen Risiken werden wir erst einmal leben müssen – daran ändert auch die verschärfte Kennzeichnungspflicht der neuen EU-Verordnung nichts. Außerdem ist sie alles andere
als wasserdicht. Denn erstens ist das Schlupfloch, dass der 0,9-Prozent-Schwellenwert reißt, sehr groß. Und zweitens gibt es eine Reihe von Produkten, die von vornherein gar nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Ein Hinweis auf dem Etikettist nicht vorgeschrieben, wenn ein Lebensmittel bis zu 0,9 Prozent GVO enthält und der Hersteller nachweisen kann, dass die Beimischung »zufällig« in das Produkt gelangt bzw. »technisch nicht zu vermeiden« ist. Allerdings muss er bei Transport, La-gerung, Verarbeitung »geeignete Schritte« gegen die gentechnische Kontamination unternommen haben. Der Haken dabei: Bisher fehlt eine genaue Definition dieser drei Begriffe. Was ist beispielsweise »zufällig«? Ist es ein Zufall, wenn Lebensmittel da-durch kontaminiert werden, dass man sie in einem LKW transportiert, der sonst Genpflanzen geladen hat? Ist es eine »technisch unvermeidbare« Verunreinigung, wenn Ölmühlen bei der Soja- und Rapsverarbeitung Import-Rohstoffe aus den USA verarbeiten, wo Gen-Produkte normalerweise nicht von den übrigen getrennt werden? Die EU-Richtlinie lässt das offen. Ebenso unklar ist, wie häufig nachkontrolliert wird, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Kennzeichnungsfrist noch vorliegen.

Zu den Produkten, die nach dem Willen der EU generell von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind, gehören Milch, Fleisch, Eier und Käse – allesamt wichtige Grundnahrungsmittel. Ob die Milch oder die Koteletts im Supermarkt von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden – der Verbraucher erfährt es nicht. Zwar müssen GVO-Futtermittel durchaus ge-kennzeichnet sein – aber nur für die damit belieferten Landwirte; und die müssen ihre Information nicht an die Abnehmer weitergeben. Deshalb fordern Greenpeace und die Verbraucherorganisation Foodwatch, diese Gesetzeslücke zu schließen.

Das wäre im Interesse der Transparenz dringend notwendig, denn immerhin werden in Europa gut 80 Prozent der importierten Gen-Pflanzen verfüttert. Dennoch, so die EU-Behörden und die Biotech-Konzerne, sei eine Kennzeichnung gar nicht nötig. Denn bisher könne man davon ausgehen, dass die gentechnisch veränderte DNA der Futterpflanzen im Verdauungssystem der Tiere komplett abgebaut werde und deshalb nicht in das Fleich oder die Milch gelangen könne. Eine Auffassung, die inzwischen höchst umstritten ist.

Generell befreit von der Kennzeichnungspflicht sind Produkte auch dann, wenn ihr GVO-Anteil aus »technischen Hilfsstoffen« besteht. Zu diesen Stoffen gehören vor allem Enzyme, die man zur Fabrikation etwa von Käse, Joghurt oder Quark, Brot und Backwaren braucht: Sie kommen heute zunehmend aus Fabriken, in denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen nichts anderes tun als Enzyme zu produzieren. Bei der Käseherstellung beispielsweise wird häufig das gentechnisch erzeugte Enzym Chymosin zugesetzt, um die Reifeprozesse zu beeinflussen – der Kennzeichnungspflicht unterliegt es nicht. Auch Lebensmittelzutaten wie Molkepulver, Vanillin, Zitronensäure oder Vitamine, die mithilfe von GVO entstanden sind, müssen nicht auf dem Etikett stehen.

Eine weitere Ausnahme gestattet die neue EU-Verordnung bei allen Produkten, deren Fabrikation vor dem 18. April eingeleitet wurde. Für sie gelten die Regeln der alten EU-Verordnung von 1998: Danach müssen Le-bensmittel, die aus GVO hergestellt wurden, nur dann gekennzeichnet werden, wenn die fremde Erbsustanz im Endprodukt nachweisbar ist. Das Gleiche gilt für Rohstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen, die vor dem 18. April geerntet wurden; erst mit der Ernte 2004 greifen die neuen Vorschriften.

Auch wenn die EU-Verordnung in Teilen schwammig ist, Schlupflöcher offen hält und eine Reihe von Ausnahmen zulässt: Sie enthält die strengsten Vorschriften zum Thema Genfood, die es überhaupt auf der Welt gibt.

Nach der alten Regelung von 1998 mussten beispielsweise pflanzliche Öle und Fette selbst dann nicht gekennzeichnet sein, wenn sie zu 100 Prozent aus Gen-Soja, Gen-Mais oder Gen-Raps gewonnen wurden: Bei ihrer Herstellung werden durch Erhitzungs- und Reinigungsprozesse sämtliche Spuren der gentechnischen Veränderung getilgt – sie sind also nicht nachweisbar. An die Stelle der Nachweisbarkeit im Endprodukt tritt jetzt das so genannte Rückverfolgbarkeitssystem. Es nimmt diejenigen, die GVO für die Lebensmittelerzeugung einsetzen, in die Pflicht: Sie müssen Ursprung und Verbleib der verwendeten Produkte über den gesamten Verarbeitungsprozess bzw. durch die ganze Handelskette hindurch dokumentieren – quasi vom Acker bis zum Teller. Wenn ein Lebensmittel danach irgendwann irgendwie mit fremden Erbsubstanzen in Kontakt gekommen ist, wird die Kennzeichnung fällig. Dementsprechend muss es jetzt auf dem Etikett stehen, wenn Öl aus gentechnisch verändertem Raps hergestellt ist, Lecithin aus genmanipulierten Sojabohnen oder Glukosesirup aus Gen-Mais. Und zwar unabhängig davon, ob GVO im Endprodukt nachweisbar sind.

Um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, müssen Hersteller und Handel ihre Geschäftsunterlagen fünf Jahre lang aufbewahren. Aus ihnen kann die Lebensmittelüberwachung re-konstruieren, wer von wem welche GVO in Empfang genommen und an wen er sie weitergegeben hat. So soll es möglich sein, ein Gentech-Produkt schnell vom Markt zu nehmen, wenn unvorhersehbare schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt auftreten.

Der Denkansatz ist gut – löst aber das grundsätzliche Dilemma der EU-Gesetzgebung nicht. Auch wenn gentechnisch veränderte Organismen in einem EU-Zulassungsverfahren auf Unbedenklichkeit getestet werden, bevor sie auf den Markt kommen: Sie sind nach wie vor relativ unbekannte Wesen, deren Gefahrenpotenzial nach dem heutigen Erkenntnisstand nicht sicher prognostizierbar ist. Das Zulassungsverfahren löst dieses Problem auf keinen Fall. Erstens fehlen das wissenschaftliche Know-how und die Erfahrung für eine Beurteilung der Langzeitwirkungen. Und zweitens führen die Hersteller von Gentech-Produkten ihre Unbedenklichkeitstests über kurze Zeiträume selbst durch. Die Ergebnisse werden von den Beamten der EU-Mitgliedsstaaten bzw. von den EU-Behörden oft lediglich am Schreibtisch nachvollzogen.

Die Zweifel an einer derart attestierten »Unbedenklichkeit« sind umso begründeter, als die bei der Herstellung von Genfood angewandte Technik völlig veraltet ist. Barry Commoner, ein angesehener US-Wissenschaftler des »Center for the Biology of Natural Systems« am Queens College: »Die industrielle Biotechnologie basiert auf einer Wissenschaft, die 40 Jahre alt ist und neuere Forschungsergebnisse nicht zur Kenntnis nimmt.«

Die »alte« Genetik ist auch davon ausgegangen, dass die menschliche DNA aus ungefähr 100000 Genen besteht, von denen jedes nur ein einzelnes Protein kodiert. Doch als das menschliche Erbgut im Jahr 2000 vollständig entschlüsselt wurde, stellte sich heraus: Wir haben viel weniger Gene (rund 30000) – und fast alle sind in der Lage, zwei oder mehr Proteine zu produzieren.

Bei Pflanzen ist das nicht anders. »Allein die Tatsache«, so Commoner, »dass ein einziges Gen eine Vielzahl von Proteinen hervorbringen kann, zerstört die theoretische Grundlage einer Multi-Milliarden-Dollar-Indus-trie für die Produktion genmanipulierter Nahrungsmittel.« Denn welche Prozesse diese vielen unterschiedlichen Proteine in den Pflanzen unkontrolliert auslösen, ist noch nicht ausreichend untersucht. Es können sich – das wissen Forscher heute – völlig unerwartet neue Inhaltsstoffe bilden, die neue und unbekannte Gefahren für Verbraucher und Umwelt bergen.

Kritikan der bisher angewandten Gentechnik in der Nahrungsmittelherstellung übt auch Jeffrey M. Smith in seinem gerade auf Deutsch erschienenen Buch »Trojanische Saaten«: »Ei-ne übliche Methode zum Einsetzen von Genen besteht darin, sie mit einer 22-Kaliber-Gen-Flinte ungezielt in die DNA zu jagen. Sie hoffen, dass wenigstens einige der fremden Gene hier und da ihren Platz in der DNA der Wirtszellen finden. Diesen Vorgang bezeichnet die Biotech-Industrie übrigens als höchst präzise Methode des Gentransfers.« In Wirklichkeit handelt es sich wohl eher um russisches Roulette: »Dass ein Gen mehrere Proteine erzeugen kann«, so Smith, »erklärt vielleicht einige der Überraschungen, die in der Gentechnik immer wieder auftreten.«

So führt letztlich an der Erkenntnis kein Weg vorbei: In der Lebensmittelherstellung sind weder die Methoden der Gen-Übertragung noch die der Sicherheitsbewertung so ausgereift, dass Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen sind. Trotzdem ist Genfood weltweit auf dem Vormarsch. Man ist versucht, Jesus zu zitieren: »Vergib ihnen, oh Herr, denn sie wissen nicht, was sie tun.«

Solange das Risikopotenzial genmanipulieter Lebensmittel unüberschaubar bleibt, wird die Mehrheit der europäischen Bevölkerung kein Vertrauen in die amtlich attestierte »Unbedenklichkeit« setzen. Das Gros der deutschen Lebensmittelhersteller folgt inzwischen der Mehrheitsmeinung und ist auf Lieferanten umgestiegen, die gentechfreie Ausgangsprodukte garantieren. Wenn jetzt auch noch die Futtermittelanbieter ihre Handelspartner auf die Lieferung gentechnikfreier Rohstoffe verpflichten würden, dann könnte die Zahl angebauter Gentech-Pflanzen, die seit Jahren steigt, wieder sinken. Das wäre wirklich im Interesse der Verbraucher – wann erhalten sie dafür die Unterstützung der EU?

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Autor/in: Manon Baukhage


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