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Überwachung

Big Boss beobachtet dich

Wer trödelt, bekommt Ärger: Neue Programme zur Überwachung erfassen in Unternehmen jeden Mausklick der Angestellten. Doch die schnüffelnden Chefs stoßen an die Grenzen des Gesetzes.

Dieser Artikel stammt aus P.M. Magazin
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Es gibt immer mehr neue Programme</p />
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</p><p>	zur Überwachung in Unternehmen.

Es gibt immer mehr neue Programme

zur Überwachung in Unternehmen.

iStockphoto

Eine alltägliche Szene im Büro: Ein Kollege hat eine E-Mail herumgeschickt, in der er ein witziges neues Internet-Video anpreist. Schnell wird der mitgeschickte Link zum Videoportal angeklickt, und kurz darauf flimmert der Film über den Bildschirm des Büro-Rechners. Im Nu sind 20 Minuten fürs Webkino zwischendurch draufgegangen. Doch wer glaubt, dass derartige Ausflüge aus dem Arbeitsalltag nicht auffallen, der täuscht sich: Immer mehr Chefs sehen oder lesen mit.

Möglich macht dies eine Welle neuer Software, die jede Datenbewegung auf einem Arbeitsplatzrechner protokollieren kann: welche Webseiten ein Mitarbeiter besucht, was er in E-Mails oder Chat-Fenster eintippt, die Programme und Dateien, die er aufruft.

Die Überwachungsprogramme nutzen die Tatsache, dass jeder Arbeitsschritt am Computer eine Datenbewegung im Betriebssystem nach sich zieht. Die Software sortiert diese Daten und legt sie in Listen ab. Auf bestimmte Schlüsselbegriffe hin, etwa »ebay«, geht automatisch eine E-Mail an den Personalchef. Ein Mitarbeiter, dessen Tätigkeit nichts mit Internetauktionen zu tun hat, fällt also sofort auf, wenn er die Webadresse »ebay.de« in seinen Browser schreibt.

Dabei lässt sich die Überwachungssoftware auch dazu nutzen, in bestimmten Abständen – bis hin zu einer Sekunde – ein Bildschirmfoto des PC zu erstellen. »Man kann sich im Zeitraffer anschauen, was im Laufe eines Acht-Stunden-Tages am Rechner gemacht wurde«, sagt Carsten Rau, Entwicklungsleiter der Saarbrücker Firma Protectcom. Die Festplatten von heute nehmen die anfallenden Datenmengen leichthin auf. So belegt die Dokumentation eines achtstündigen Bürotages, bei der alle 30 Sekunden geknipst wurde, nur noch 30 bis 40 Megabyte – so viel wie zehn Musikdateien im populären MP3-Format.

»Das Geschäft mit Überwachungssoftware boomt«, sagt Carsten Rau. Anfangs seien es eher Privatpersonen gewesen, die die Technik einsetzten, etwa um zu verfolgen, welche Webseiten Kinder am heimischen PC nachmittags anschauen.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hätten dann vermehrt Unternehmen nachgefragt.

Auch die neuseeländische Firma Keyghost hat die Erfahrung gemacht, dass sich die Motivation für den Einsatz ihres Produktes gewandelt hat. Sie stellt einen so genannten Keylogger her, ein Zusatzgerät, das zwischen Tastatur und Rechner geschaltet wird und 120000 Anschläge aufzeichnen kann. Anfangs hatte Keyghost die Technik nur als Backup-Methode für Vielschreiber wie Journalisten auf dem Markt positioniert. Inzwischen setzen die meisten Kunden den Keylogger zu Kontrollzwecken ein, sagt Theo Kerdemelidis, Marketingleiter von Keyghost: »Anfangs war das Thema Überwachung heikel, aber jetzt wird es immer üblicher.«

Allerdings wissen nicht alle Führungskräfte, dass sie sich mit dem Einsatz von Überwachungstechnologie auf rechtlich heikles Terrain begeben. Zwar gibt es hierzulande bis heute kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. »Aber die Rechtsprechung ist eindeutig«, betont Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit in Schleswig-Holstein. Erlaubt ein Arbeitgeber die private Nutzung eines PC, wird er automatisch zu einem »Telekommunikationsprovider«, also einem Anbieter von Datendiensten. Der darf aber die digitalen Inhalte seiner Nutzer nicht überwachen. Selbst das ausdrückliche Verbot einer privaten Nutzung des Arbeitsrechners rechtfer­tigt keine Rundumüberwachung. Alle bisherigen Gerichtsurteile fordern einen konkreten Anlass und eine Vorankündigung.

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Autor/in: Niels Boeing


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